Wie sieht das forschungszulage antragsverfahren aus?

Forschungszulage antragsverfahrenSehr oft entscheiden sich Unternehmer für einen Forschungszuschuss, weil er Investitionssicherheit bietet. Mit einem positiven Bescheid des Amtes für die Bescheinigung von Forschungsförderungsmitteln (BSFZ) haben Sie Anspruch auf eine Förderung Ihres F&E-Projekts. Allerdings ist das gesamte Forschungszulage-Antragsverfahren recht kompliziert und nicht jeder kann eine Finanzierung erhalten. Um diese Zahlung zu beantragen, ist ein separater Antrag beim Finanzamt erforderlich. Der Forschungsfreibetrag ist jedoch vom Finanzamt in einem gesonderten Antragsverfahren zu ermitteln und zu prüfen! Diese Überprüfung kann bis zu 6 Jahre rückwirkend erfolgen.

 

 

 

Vorteile der Zulage

Forschungszulage antragsverfahrenDer Hauptvorteil dieses Forschungszuschusses gegenüber anderen Förderprogrammen besteht darin, dass der Forschungszuschuss rückwirkend für Projekte beantragt werden kann, die nach dem 1. Januar 2020 begonnen haben. Es gibt keine Vorgaben für das Entwicklungsthema oder den technologischen Schwerpunkt der F&E-Projekte. Die Forschungszulage bietet auch Rechtssicherheit. Auch Forschungsarbeiten, die Sie auslagern, fallen unter die Forschungszulage antragsverfahren. Hier gilt ein Zuschusssatz von 15 %. Sie können den Forschungsfreibetrag auch rückwirkend für 2020 und 2021 beantragen. Die meisten Fördermaßnahmen in der unternehmerischen Praxis beziehen sich auf die industrielle Forschung oder die experimentelle Entwicklung, da hier die technologische Unsicherheit im Vergleich zur Grundlagenforschung geringer ist.

Von admin

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